Der Umgang mit Gemüseresten wird in der Düngeverordnung geregelt (DüV). Zum einen Teil werden diese konkret benannt, zum anderen Teil gelten allgemeine Regelungen für organische Reststoffe, bei denen noch Fragen für Gemüsebetriebe zu klären sind.
Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum erstellten in diesem Zusammenhang ein Merkblatt, welches ausführliche Informationen u.a. zu Resten bei Aufbereitung auf dem Feld, Verarbeitung in der Halle sowie Ausbringung und Lagerung enthält.